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2019-6-27 · Feuerwerk Der Handel mit Feuerwerkskörpern ist zwar nicht erlaubnispflichtig, jedoch muss die Lagerung solcher Artikel dem Staatlichen Arbeitsschutz angezeigt werden. Dies gilt ganz besonders für die Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr, wenn eine Vielzahl von Geschäften Feuerwerkskörper anbieten, die üblicherweise nicht damit handeln.

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